Wiederaufnahmeverfahren: Gericht will Mollath erneut begutachten lassen

Sieben Jahre lang saß Gustl Mollath wegen angeblicher Gemeingefährlichkeit gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Nun soll er erneut psychiatrisch begutachtet werden. Das hat das Landgericht Regensburg im Zuge des Wiederaufnahmeverfahrens beschlossen.



Spiegel Online

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Die Affäre Mollath: Der Mann, der zu viel wusste

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